Das CvO ist eine Schule mit verbindlichem Ganztag an drei Tagen der Woche.
In Ausnahmefällen kann der dritte Nachmittag dabei bei einem außerschulischen Kooperationspartner erfolgen. Hierfür wird die Bewilligung durch die Schule und durch den Kooperationspartner benötigt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- fristgerechte Abgabe der Beantragungsformulare binnen 14 Tagen nach Durchführung der Ganztagswahl
- vollständige Formulare
- Antrag auf Bewilligung einer außerschulischen Kooperation
- Kooperationsvereinbarung mit dem externen Kooperationspartner
- nach Ablauf des Halbjahres: Teilnahmebescheinigung
(Einwurf der Formulare in den Briefkasten vor Raum B010 ). - Es handelt sich um ein Lernangebot mit schulischem Charakter (Lernprogression, Anwesenheitskontrolle, Trainier/in), sodass mit dem Kooperationspartner eine Kooperationsvereinbarung erfolgen kann, die als Ersatzangebot gilt.
- Mindestens ein Termin liegt dienstags oder donnerstags, sodass es sonst zu Kollisionen von Schule und Freizeit käme.
- Der zeitliche Umfang des Trainings/außerschulischen Unterrichts umfasst mindestens zwei Zeitstunden, sodass die Vereinbarkeit von Schule und Freizeit gefährdet erscheint (bei Musikunterricht gehen wir von einer entsprechenden Übungszeit aus).
- Es handelt sich in den Jahrgängen 10 um eine begabungsfördernde Maßnahme, die eine Ausnahme von dem verpflichtenden Besuch einer Lernzeit erlaubt.
- Im Rahmen der Begabungsförderung in Sport, Musik und ehrenamtlicher Tätigkeiten (z. B. Freiwillige Feuerwehr, THW, DLRG) sind ggfs. weitere Freistellungen möglich. Diese müssen gemeinsam mit der Beauftragten für Begabungsförderung beraten und von der Ganztagskoordination entschieden werden.
Wenn Trainingszeiten sich ändern oder das außerschulische Angebot nicht mehr wahrgenommen wird, ist dies der Schule mitzuteilen.
Ansprechpartnerin: Frau Gebel